
Verlängerung und Erneureung
- Flugzeugführer (ATPL, CPL)
- Führer von Hubschraubern (ATPL, CPL)
- Luftschiffführer
- Flugingenieure
- Flugtechniker auf Hubschraubern der
Polizei des Bundes und der Länder
Gültigkeitsdauer gemäß MED.A.045
Klasse 1
- 12 Monate
- 6 Monate
wenn der Lizenzinhaber:
- auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Verkehr
tätig ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat; - das 60. Lebensjahr vollendet hat.